Die Pferde-Kastrationsversicherung übernimmt das Risiko einer Kastration während des Eingriffs bis zum zehnten Tag danach.
Der Versicherungsschutz wird übernommen, wenn die Kastration von einem Tierarzt durchgeführt wird und im Vorfeld eine Bescheinigung über die geschlechtlich normale Entwicklung des Tieres eingereicht wurde.
Entschädigt werden 80 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Ein eventueller Verwertungserlös kommt bei der Entschädigung zur Anrechnung.