Der Versicherungsschutz der Transport- und Diebstahlversicherung umfasst Tod oder Nottötung des Pferdes während des Transportes in den Mitgliedsländern der EU und der Schweiz (kein Lufttransport), wenn der Tod (Verenden, Nottötung) durch den Transport verursacht wird.
Mitversichert sind ebenfalls Diebstahl und Raub oder Abschlachten in diebischer Absicht sowie Brand und Blitzschlag. Von der vereinbarten Versicherungssumme werden jeweils entschädigt:
100 Prozent bei einer Versicherungssumme (je Pferd) bis 5.000 EUR.
80 Prozent bei einer Versicherungssumme (je Pferd) über 5.000 EUR.
Ein eventueller Verwertungserlös kommt bei der Entschädigung zur Anrechnung.