Die bislang wichtigste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung beginnt zu bröckeln. Die Leistungen sind in den letzten Jahren mehrfach eingeschränkt worden.
Deshalb wurde die kapitalgedeckte private und betriebliche Altersvorsorge als wichtige Säule vom Gesetzgeber seit dem 01.01.2002 durch das Altersvermögensgesetz (AvmG) und die Neuregelungen im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) deutlich gestärkt, um die umlagefinanzierte gesetzliche Absicherung zu entlasten.
Eine betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich nach fünf verschiedenen Grundformen gestaltet sein, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf einen oder mehrere der fünf Durchführungswege einigen können.