Die Kapital-Lebensversicherung ist eine weitere Säule zur Sicherung des Lebensstandards. Es handelt sich um eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall.
Ist das Ende der Vertragslaufzeit erreicht, kommt es zur Auszahlung einer vertraglich vereinbarten Summe, und das sogar mit nur halber Besteuerung, wenn das 60. Lebensjahr vollendet ist und die Versicherung mindestens zwölf Jahre bestanden hat. Im Falle des Todes der versicherten Person wird der Betrag an vorher festgesetzte bezugsberechtigte Personen (z.B. Ehepartner oder Kinder) ausgezahlt.
Eine Risiko-Lebensversicherung dient der reinen Todesfallabsicherung und ist besonders geeignet für Hinterbliebenen-Vorsorge oder zur Absicherung von Krediten.
Sie gehört bei all jenen in den Policenordner, deren Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern) noch zu versorgen wären. Die Risiko-Lebensversicherung ist nicht als Geldanlage gedacht. Hier soll für einen geringen Beitrag eine hohe vertraglich vereinbarte Summe ausschließlich im Todesfall bereitgestellt werden.