Jeder Fünfte versicherte Angestellte und jeder Dritte Arbeiter wird laut Statistik vor Erreichen der Altersgrenze berufs- oder erwerbsgemindert. Unfälle sind dabei nur in knapp 10 Prozent die Ursache, meist handelt es sich um gängige Erkrankungen, die einen vollen Arbeitseinsatz unmöglich machen.
Seit Januar 2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für nach dem 1. Januar 1961 Geborene entfallen, für Ältere deutlich gekürzt. Dafür wurde eine zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt. Diese reicht in vielen Fällen nicht einmal aus, um die Miete zu bezahlen. So kann ein 40jähriger Arbeitnehmer, der bislang ein Bruttoeinkommen von rund 3.000 Euro hatte, bei Berufsunfähigkeit noch mit einer gesetzlichen Rente von ca. 500 Euro rechnen – ca. 17 Prozent des alten Einkommens. Ohne private Vorsorge hat man hier das Nachsehen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist nicht berufsabhängig und tritt dann ein, wenn Sie außer Stande sind, irgendeine regelmäßige Erwerbstätigkeit auszuüben. Davon wird ausgegangen, wenn der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist. Dann kann er mit der vollen gesetzlichen Zuwendung rechnen – einer Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 34 Prozent des letzten Bruttolohns.